14 Jul

FVSW und MFG stärken Dienstleister

Seit 5.Juli 2019 sind die neuen Richtlinien der MFG Filmförderung zum Baden-Württemberg Effekt online. In den letzten beiden Jahren haben wir zusammen mit der MFG Filmförderung an diesen gearbeitet, um die Situation der Dienstleister in Baden-Württemberg zu stärken und gegen Briefkastenfirmen vorzugehen.

Die neuen Richtlinien im Wortlaut:
Anerkennung von firmengebunden Leistungen:
Grundsätzlich ist bei Rechnungen von Firmen mit Firmensitz oder Niederlassung in BadenWürttemberg (Nachweis jeweils durch Eintragung im Handelsregister und/oder durch Gewerbeeintragung) von einem BW-Effekt auszugehen. Darüber hinaus muss auch die zugehörige Leistungserbringung prinzipiell (z. B. durch mindestens einen festangestellten/ Vollzeit-Mitarbeiter*in und durch Vorhaltung von notwendiger technischer Ausstattung) in Baden-Württemberg erfolgen. Dies gilt auch für eine Unterbeauftragung.

Der Link zum ganzen Dokument:
https://film.mfg.de/files-mfg/user_upload/190705_Effekt_Merkblatt_MFG.pdf

Mit dieser Veränderung konnten wir einen wichtigen Punkt unserer Forderungen gegenüber der MFG durchsetzen und zeigen damit zum wiederholten Male, dass eine gemeinsame Arbeit sich für alle auszahlt. Die Zeiten des Gegeneinanders sind vorbei. Nur wer bereit ist, sich der Veränderung zu stellen, wird langfristig Erfolge erzielen können.

So freuen wir uns als Filmverband insbesondere, dass unsere Mitglieder aus so zahlreichen Gewerken und Dienstleistungen kommen und gemeinsam daran arbeiten, den Standort Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu stärken.

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